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Garantie
Qualität made in Austria

Wir fertigen unsere individuellen Abutments in Titan oder Zirkondioxid mit Titan-Klebefuß in der passenden Farbindexierung für alle gängigen Implantathersteller. Und das in unserem hauseigenen Fräszentrum in Bischofshofen, Österreich.

Garantie 30 Jahre

30 Jahre für
Titan-Abutments

ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung

Garantie 30 Jahre

30 Jahre für
mitgelieferte Abutmentschrauben

ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung

Garantie 15 Jahre

15 Jahre für
Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß

ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung

Garantie 5 Jahre

5 Jahre für
CADstar Produkte aus Zirkondioxid

ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung

Was wir versprechen, hält

Darum geben wir eine Garantie auf unsere Produkte. Sollte ein Implantathersteller seine Garantie nicht erfüllen, da ein CADstar Abutment verwendet wurde, so übernimmt CADstar die Kosten für das Implantat und das Abutment.

 

Die Garantie gilt ausschließlich für Ärzte. Ausgenommen vom Garantieanspruch sind Patienten, Labore, Lieferanten oder sonstige natürliche oder juristische Personen.

Die Garantiebedingungen gelten für folgende CADstar Produkte:

  • Titan-Abutments
  • Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß
  • Mitgelieferte Abutmentschrauben
  • Produkte aus Zirkondioxid

Wir sind zertifiziert nach:

DIN EN ISO 13485:2012 + AC:2012

Im Rahmen unserer allgemeinen Verkaufs- und Garantiebedingungen, garantieren wir für die einwandfreie Qualität unserer Produkte und können Ihnen aufgrund unserer hohen Fertigungsstandards bis zu 30 Jahre Garantie bieten.

Garantieerklärung (gültig ab 01.04.2012)

Zeitraum der Gültigkeit

Die Laufzeit der Garantie hängt vom jeweiligen CADstar Produkt ab und umfasst entweder dreißig Jahre, fünfzehn Jahre oder fünf Jahre:

30 Jahre für Titan-Abutments
Dreißig Jahre ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung.

30 Jahre für mitgelieferte Abutmentschrauben
Dreißig Jahre ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung.

15 Jahre für Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß
Fünfzehn Jahre ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung.

5 Jahre für CADstar Produkte aus Zirkondioxid
Fünf Jahre ab Lieferdatum, bei fachgemäßer Handhabung und Ausführung.

Garantieleistung

CADstar erfüllt die dem Arzt gewährte Garantie unter folgenden Voraussetzungen:

CADstar Qualitätsleistung
Sollte das Produkt nicht den hohen Qualitätsstandards von CADstar entsprechen – im Sinne von Material- oder Verarbeitungsfehlern – ersetzt CADstar das Produkt kostenlos. Ebenso, wenn das gelieferte Produkt nicht den Fertigungsanweisungen entspricht, die CADstar per STAR ORDER oder per Auftragsformular vor der Fertigung des Produktes übermittelt wurden.

Chirurgische Leistung
CADstar haftet grundsätzlich nicht für das Versagen eines Implantates. CADstar bietet aber eine Garantieleistung ab dem Zeitpunkt, wo das CADstar Produkt zusammen mit einer Prothese am Implantat befestigt wurde. Sollte danach das Implantat versagen, muss folgende Vorgehensweise eingehalten werden, damit der Garantieanspruch geltend wird: Der Arzt fordert schriftlich seinen Anspruch gegenüber dem Unternehmen ein, welches das fehlerhafte Implantat geliefert hat. Sollte dieses Unternehmen den Ersatz ausschließlich deshalb ablehnen, da ein CADstar Produkt verwendet wurde und hat der Arzt die Punkte der Reklamationsrichtlinien dieser Garantiebedingungen eingehalten, dann übernimmt CADstar gegenüber dem Zahnarzt die tatsächlichen und nachweisbaren Kosten für ein Ersatzimplantat und ersetzt zudem kostenlos das CADstar Produkt.

Reklamationsrichtlinien

Folgende Punkte muss der Zahnarzt einhalten um eine Leistung zu erhalten: Sobald ein Defekt festgestellt wird, muss dieser innerhalb von neunzig (90) Tagen schriftlich bei CADstar gemeldet werden. Dabei muss die Verfahrensbeschreibung dieser Garantiebedingungen eingehalten werden. Zudem wendet sich der Zahnarzt an einen CADstar Vertriebsmitarbeiter oder den CADstar Kundendienst. Dort erhält er ein Reklamationsformular sowie eine Anleitung, wie das Produkt zurückgesendet werden muss.

Der Zahnarzt muss innerhalb der oben beschriebenen neunzig Tage folgende Unterlagen an CADstar schicken:

  • ausgefülltes Reklamationsformular inkl. Ursachendokumentation des reklamierten Fehlers
  • in sterilisierter Form: das bedenkliche CADstar Produkt sowie, falls notwendig, das defekte Implantat

 

Für chirurgische Leistungen muss der Zahnarzt innerhalb der oben beschriebenen neunzig Tage folgende Unterlagen an CADstar schicken:

  • detaillierte Fallbeschreibung, die festhält, dass keine Kontraindikationen beim Patienten vorlagen und dass die Implantate gemäß Indikation verwendet wurden
  • den Nachweis, dass der Implantathersteller die Garantieleistung ausdrücklich nur wegen dem Einsatz eines CADstar Produktes verweigert
  • Rechnung für die zu ersetzenden Implantate

 

In jedem Fall gilt als Voraussetzung für eine Leistung, dass vom Zahnarzt sämtliche Lieferrechnungen, zum Zeitpunkt des Garantieanspruches, gegenüber CADstar vollständig beglichen wurden. Zudem müssen alle Abläufe, bei denen die Produkte und Implantate verwendet werden, zum einen im Einklang mit (gegebenenfalls) dem anderen Implantatunternehmen durchgeführt werden und zum anderen den allgemein anerkannten zahnmedizinischen Richtlinien entsprechen. Das gilt für den Zeitraum vor, während und nach der Implantation.

Der Zahnarzt übernimmt die Transportkosten und Transportrisiken. Sollte der Garantieanspruch gerechtfertigt sein, übernimmt CADstar die Kosten der Rücksendung.

Garantieausschluss

CADstar übernimmt ausschließlich die Garantie für die in diesen Garantiebedingungen beschriebenen Leistungen. Weder CADstar noch sonstige Vertreter oder andere Drittparteien, die Produkte herstellen oder vertreiben, haften in irgendeiner Form für verlorenes Einkommen, Schadenersatz oder sonstige Folgeschäden, die sich durch die Produkte ergeben oder dadurch entstehen.

Jedwede Ansprüche auf die CADstar Garantiebedingungen entfallen, wenn:

  • das Produkt oder das Implantat versagt, aufgrund eines Traumas, eines Unfalls oder sonstigen Schadens, der durch den Patienten oder einen Dritten verursacht wurde.
  • das Produkt oder das Implantat versagt, aufgrund beim Patienten anerkannter

 

Kontraindikationen im Hinblick auf eine erfolgreiche Implantatintegration eingesetzter Implantate; das gilt vor allem bei Krankheiten im Zusammenhang mit Alkoholismus, Abhängigkeit von Drogen oder unbehandeltem Diabetes.

 

  • das Produkt oder das Implantat versagt, aufgrund der üblichen Abnutzungen.
  • das Implantat versagt, aufgrund eines nachweisbaren Fehlers des Implantates.

 

Grundsätzlich sind diese Garantiebedingungen und darin enthaltenen Leistungen erschöpfend und schließen zudem alle anderen Rechte, Leistungen und/oder Abhilfen aus. Dazu zählen unter anderem auch Kosten und Honorare im Kontext von Laborarbeiten und klinischen Behandlungen.

Garantieänderungen

CADstar kann jederzeit und ohne Ankündigung die Garantiebedingungen ändern oder aufheben. Ausgenommen sind alle CADstar Produkte, die bereits vor der Änderung eingesetzt und vollständig vom Zahnarzt bezahlt wurden.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CADstar. Die Garantiebedingungen für die Titan-Abutments, Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß, den mitgelieferten Schrauben sowie für CADstar Produkte aus Zirkondioxid sind eine Ergänzung dazu.