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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der CADstar Technology GmbH

Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der CADstar Technology GmbH (FN 280662p, Landesgericht Salzburg) mit Sitz in A-5500 Bischofshofen, Grasslau 30, in weiterer Folge einheitlich „CADstar“ oder „wir“ genannt, soweit keine davon abweichenden schriftlichen Einzelvereinbarungen getroffen werden.

 

1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1.1 CADstar schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG im B2B-Bereich ab. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von CADstar gegenüber ihren Kunden (Vertragshändlern und sonstigen Vertriebspartnern) im B2B-Bereich, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, diese AGB mit Wirkung für den Kunden anzunehmen. Mit der Platzierung einer Bestellung akzeptiert der Kunde ausdrücklich und vorbehaltlos diese AGB. Diese AGB sind online unter https://www.cadstar.dental/de/offenlegungspflicht/agb/ abrufbar und können vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

1.3 Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits (auch per E-Mail oder über den elektronischen Bestellweg) oder durch beidseitige Unterfertigung eines schriftlichen Kauf-, Service- oder Miet(Kauf)-Vertrages zustande.

1.4 Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Abmachungen zu treffen, die von diesen AGB oder von abgeschlossenen Einzelverträgen abweichen oder diese ergänzen. Solche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von CADstar.

1.5 Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und sonstigen Abbildungen sind unverbindlich und werden nur dann Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.6 Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen und Verträge ist vom Empfänger ohne unnötigen Aufschub zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Abweichungen zu seiner Bestellung ohne unnötigen Aufschub schriftlich zu rügen, andernfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

 

2. Preise und Kosten

2.1 Alle Preisangaben erfolgen auf Basis unserer jeweils am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preislisten. Sie sind freibleibend und verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro netto, exklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

2.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen und Lieferungen hat der Kunde CADstar bereits bei der Bestellung seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekannt zu geben, andernfalls der Kunde für eine von uns in Rechnung gestellte Umsatzsteuer haftet und diese zu tragen hat.

2.3 Sämtliche Preise gelten „ab Werk“ (EXW gemäß INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit INCOTERMS 2020) und beinhalten insbesondere nicht die Kosten für Transport, Transportversicherung, Montage, Aufstellung, Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle. Sofern CADstar im Einzelfall den Transport der Vertragswaren im Namen des Kunden organisiert, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die hierfür anfallenden Transport- und Nebenkosten werden von CADstar an den Kunden weiterverrechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot

3.1 Die Fälligkeit unserer Rechnungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung oder den Bestimmungen der abgeschlossenen Kauf-, Service- und Miet(Kauf)-Verträge. Überweisungen gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift und Wertstellung des gesamten Betrages auf unserem Geschäftskonto als bewirkte Zahlung. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CADstar berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, CADstar im Falle des Zahlungsverzuges sämtliche entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und verhältnismäßig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen pauschalierten Ersatz für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes (insbesondere höherer Verzugsschäden) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung ist CADstar berechtigt, sämtliche offenen, aber noch nicht fälligen Rechnungsbeträge aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen (Terminsverlust) und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

3.3 Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen gegen Forderungen von CADstar ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche wurden von CADstar ausdrücklich schriftlich anerkannt oder durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder aus anderen Rechtsgeschäften unzulässig.

 

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit und Abnahmeverzug

4.1 Zur Ausführung von Lieferungen und Leistungen ist CADstar erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle ihm obliegenden technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt hat (z. B. Beibringung von Unterlagen, Freigaben, vereinbarter Anzahlungen oder Bankgarantien). Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sofern sie nicht ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung als „verbindlich“ vereinbart wurden, gelten alle Termine als unverbindliche Richtwerte und bezeichnen den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bereitstellung oder Übergabe. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Lieferverzugs von CADstar ist erst nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen zulässig. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen und auf den noch nicht gelieferten Teil der Ware beschränkt.

4.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor ihrem Ablauf das Werk von CADstar verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei Eintritt unvorhergesehener, außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Hindernisse (höhere Gewalt), wie insbesondere Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinenabgänge), Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportverzögerungen, Krieg oder terroristische Anschläge sowie erhebliche Verzögerungen bei unseren Vorlieferanten.

4.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung sind in allen Fällen – auch nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist – ausgeschlossen, es sei denn, CADstar fällt Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4.4 Wird CADstar die Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten, Produktionsausfälle oder Preiserhöhungen bei Vorlieferanten unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert, ist CADstar berechtigt, ohne Verpflichtung zu Schadenersatz ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware am vereinbarten Lieferort oder zum vereinbarten Liefertermin nicht ab (Abnahmeverzug), wird die Ware für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Der Kunde hat hierfür Lagergebühren in Höhe von netto EUR 30,00 pro Scanner und angefangener Woche zu bezahlen. Gleichzeitig ist CADstar berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle des Rücktritts gilt eine sofort fällig werdende Konventionalstrafe (Pönale) in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart.

 

5. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS 2020) am Standort von CADstar. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Der Versand erfolgt unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Schwundes und der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit dem Transport betraute Person auf den Kunden über; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn wir den Transport organisieren. Bei Abnahmeverzug des Kunden geht die Gefahr mit dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung

6.1 CADstar behält sich das Eigentum an allen gelieferten Vertragswaren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag sowie aller sonstigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

6.2 Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung und sicheren Verwahrung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Er darf diese nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde tritt bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer zur Sicherung an CADstar ab (Sicherungszession). Der Kunde ist verpflichtet, diese Abtretung ohne unnötigen Aufschub in seinen Geschäftsbüchern (Kundenkonto und Offene-Posten-Liste) ersichtlich zu machen. Der Kunde bleibt im Namen und auf Rechnung von CADstar zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange diese Ermächtigung von CADstar nicht bei Zahlungsverzug oder begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Kunden widerrufen wird.

6.3 Bei Zahlungsverzug oder sonstiger schwerwiegender Pflichtverletzung des Kunden ist CADstar zur Rückforderung und Sicherstellung der Vorbehaltsware berechtigt. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, CADstar erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Im Falle der Rücknahme erfolgt die Gutschrift für die zurückgenommene Ware unter Abzug einer angemessenen Wertminderung für Gebrauch und Alterung, mindestens jedoch in Höhe von 30 % des ursprünglichen Fakturenwertes.

6.4 Bei gerichtlichen Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die im Eigentum von CADstar stehenden Vorbehaltswaren hat der Kunde uns ohne unnötigen Aufschub schriftlich zu verständigen und den Dritten nachweislich auf das Eigentumsrecht von CADstar hinzuweisen. Sämtliche Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe oder einer Intervention trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, CADstar vor einer beabsichtigten Anmeldung eines Insolvenzverfahrens rechtzeitig zu verständigen, um CADstar die Rücknahme der Vorbehaltswaren zu ermöglichen.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken (Feuer, Diebstahl, Wasser, Elementarschäden) in angemessener Höhe auf eigene Kosten zu versichern. Er tritt hiermit sämtliche künftigen Versicherungsansprüche bezüglich der Vorbehaltsware sicherheitshalber an CADstar ab.

 

7. Garantie, Gewährleistung und Schadenersatz (3D-Scanner und Fräsdienstleistungen ohne Zahnersatz)

7.1 CADstar gewährt für ihre 3D-Scanner eine vertragliche Garantie von zwei Jahren ab Rechnungsdatum zu den nachstehenden Bedingungen.

7.2 Falls der Kunde ein Händler ist, dessen Unternehmensgegenstand der Weiterverkauf der Scanner ist, beginnt diese zweijährige Garantiefrist spätestens 3 Monate ab dem Datum unserer Rechnung an den Händler zu laufen, selbst wenn das Gerät bis dahin noch nicht an den Endkunden weiterverkauft oder freigeschaltet wurde.

7.3 Bei Abschluss der kostenpflichtigen CADstar „SCAN.CARE“-Garantieverlängerung verlängert sich die Garantie auf insgesamt 4 Jahre für alle Systemkomponenten der Scannereinheit. Dies erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und die fristgerechte Bezahlung der festgelegten Pauschale. Die detaillierten Support- und Garantiebedingungen zu SCAN.CARE sind online unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/ abrufbar.

7.4 Allfällige Mängel an Scannern sind vom Kunden ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich und unter genauer Fehlerbeschreibung zu rügen (Mängelrüge). Die Abwicklung von Garantieansprüchen erfolgt ausschließlich gemäß den Bedingungen für die Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen (Anhang ./C), abrufbar unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/.

7.5 Für Fräsdienstleistungen und halbfertige Erzeugnisse, bei denen es sich nicht um Zahnersatzteile im Sinne des Punktes 8 handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung mit den in diesem Punkt 7 vereinbarten Abweichungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate ab Lieferung (Gefahrenübergang). Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt trifft entgegen § 924 ABGB in jedem Fall den Kunden; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

7.6 Bei begründeten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist die Gewährleistung von CADstar nach unserer Wahl auf Verbesserung (Reparatur), Nachtrag des Fehlenden oder Neulieferung (Ersatzlieferung) beschränkt. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder auf Wandlung (Vertragsaufhebung) wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, die Verbesserung oder die Ersatzlieferung schlägt endgültig fehl oder wird von CADstar grundlos verweigert. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Kunde oder ein nicht ausdrücklich autorisierter Dritter eigenmächtig Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware vornimmt.

7.7 Zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung hat der Kunde den mangelhaften Gegenstand auf eigene Kosten und Gefahr fachgerecht verpackt an den Sitz von CADstar zu liefern. Sofern CADstar im Auftrag des Kunden die Abholung organisiert, erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden; die anfallenden Transportkosten werden an den Kunden weiterverrechnet. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, sendet CADstar das reparierte oder ersetzte Produkt auf Kosten von CADstar an den Kunden zurück. Erweist sich die Mängelrüge hingegen als unbegründet, hat der Kunde sämtliche CADstar entstandenen Prüf- und Transportkosten zu ersetzen.

7.8 Jede Gewährleistung und Garantie ist für Schäden ausgeschlossen, die auf unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnützung, Zweckentfremdung, nachlässige oder fehlerhafte Behandlung oder Lagerung oder auf den Betrieb in gefährlicher Umgebung (z. B. radioaktive oder chemische Belastungen) zurückzuführen sind.

7.9 CADstar haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – ausschließlich bei Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für schlichte (einfache) grobe Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung von CADstar für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, ausgebliebene Einsparungen, reine Vermögensschäden, Datenverlust sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen, sofern CADstar nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In Fällen schlichter grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Einkaufswert des schadensursächlichen Vertragsproduktes, maximal jedoch mit der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von CADstar beschränkt. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7.10 CADstar leistet keine Garantie oder Gewähr für die Kompatibilität ihrer Liefergegenstände mit Hard- oder Softwareprodukten anderer Anbieter, es sei denn, diese Kompatibilität wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich zugesichert.

 

8. Garantie für Fräsdienstleistungen (Zahnersatzteile)

CADstar leistet für nachstehende Produkte eine vertragliche Qualitätsgarantie (bezüglich Material- und Verarbeitungsfehler) für die jeweils angegebene Dauer ab Lieferdatum:

8.1 Gegenüber ihren direkten Vertragspartnern (Kunden), sofern die gelieferten Produkte Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen und kein Ausschlussgrund gemäß Anhang ./C vorliegt.

8.2 Gegenüber Zahnärzten und Kieferchirurgen gewährt CADstar unabhängig von einem direkten Vertragsverhältnis eine eigenständige Sondergarantie für den Fall, dass ein Implantathersteller seine Produktgarantie gegenüber dem Zahnarzt oder Kieferchirurgen ausschließlich deshalb verweigert, weil ein CADstar-Abutment eingesetzt wurde.

Die Dauer dieser Garantiezusagen beträgt:

Titan-Abutments: 30 Jahre ab Lieferdatum

Zirkon-Abutments mit Titan-Klebefuß: 15 Jahre ab Lieferdatum

Mitgelieferte Abutmentschrauben: 30 Jahre ab Lieferdatum

Produkte aus Zirkondioxid: 5 Jahre ab Lieferdatum

Diese Sondergarantie für Zahnärzte und Kieferchirurgen gilt nur bei nachweislich fachgerechter Implantation und Ausführung der zahntechnischen Arbeiten gemäß unserer gesonderten Garantie-Broschüre für Ärzte, abrufbar unter https://www.cadstar.dental/de/service/garantie/.

 

9. Software-Lizenz zur Benutzung der Betriebs- und Steuerungs-Software

9.1 Für den Umfang und die Berechtigung zur Nutzung der Betriebs- und Steuerungs-Software der CADstar-3D-Scanner gelten die Bestimmungen des Software-Lizenzvertrages der CADstar Technology GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzung für den rechtmäßigen Betrieb des 3D-Scanners is der wirksame Abschluss dieses Software-Lizenzvertrages. Dieser kommt durch die ausdrückliche Bestätigung (Anklicken der Checkbox auf der Benutzeroberfläche des Scanners) bei der erstmaligen Inbetriebnahme durch den Endkunden zustande.

9.2 Der Lizenzvertrag über die Software kommt ausschließlich zwischen der CADstar Technology GmbH als Lizenzgeber und dem Endkunden als Lizenznehmer zustande. Dies gilt auch dann, wenn der Endkunde den Scanner über die CADstar digital s.r.l. oder einen autorisierten Vertragshändler erworben hat.

9.3 Der Kunde nimmt den als Beilage ./B angeschlossenen Software-Lizenzvertrag zur Kenntnis und verpflichtet sich, dessen Einhaltung im Falle des Weiterverkaufs des Scanners auch auf seine Abnehmer zu überbinden.

 

10. Elektronischer Geschäftsverkehr

10.1 Bestellungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden können rechtswirksam über unsere elektronischen Web-Formulare oder per E-Mail übermittelt werden. Sie werden jedoch erst mit ihrem fehlerfreien und vollständigen Eingang in unserer Datenverarbeitungsanlage wirksam. Sämtliche Übermittlungs-, Übertragungs- oder Systemfehler gehen zu Lasten des Kunden.

10.2 CADstar behält sich vor, bei Auftreten von Fehlfunktionen oder Systemstörungen unserer Datenverarbeitungsanlagen die Wirksamkeit elektronisch eingegangener Erklärungen ohne unnötigen Aufschub durch geeignete Mittel (z. B. eine individuelle E-Mail oder Bekanntgabe auf unseren Webseiten) zu widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, seine Erklärung auf Aufforderung nochmals fehlerfrei zu übermitteln.

 

11. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens in A-5500 Bischofshofen.

11.2 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht (Sachrecht) unter ausdrücklichem Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (wie z. B. IPRG, Rom-I-Verordnung) und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).

11.3 Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis oder Rechtsgeschäft mit CADstar ergeben (einschließlich Streitigkeiten über dessen Zustandekommen, Gültigkeit, Auflösung oder Abwicklung), wird die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen österreichischen Gerichtsbarkeit sowie die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des für A-5500 Bischofshofen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Dies ist je nach der im Zeitpunkt der Klageerhebung aktuellen gesetzlichen Wertgrenze zur sachlichen Zuständigkeit das Bezirksgericht St. Johann im Pongau oder das Landesgericht Salzburg.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.

11.5 Sämtliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB sowie der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis (doppelte Schriftformklausel).

11.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CADstar personenbezogene Daten des Kunden (wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bestelldaten und Zahlungsverlauf) zum Zweck der Vertragserfüllung, der Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Die detaillierten Informationen zur Datenverarbeitung und den Betroffenenrechten gemäß der DSGVO sind in der Datenschutzerklärung von CADstar enthalten, die online unter https://www.cadstar.dental/de/datenschutz/ abrufbar ist.